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Ablauf der Scheidung

Im Falle einer unstreitigen Scheidung, das heißt, dass nur die Scheidung der Ehe
und in der Regel der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, gestaltet sich der
Ablauf der Scheidung wie folgt:
Wir werden den Scheidungsantrag im Regelfall binnen 2 Werktagen entwerfen,
nachdem uns die hierfür benötigten Informationen übermittelt wurden, am besten mit
dem hierfür vorgesehenen Formular, gerne aber auch telefonisch oder per Mail.
Dann werden wir Ihnen den Entwurf auf dem von Ihnen gewünschten Weg
übermitteln und Ihnen die voraussichtlich anfallenden Gerichtskosten und
Anwaltsgebühren mitteilen.
Sobald wir die Vollmacht unterzeichnet zurückerhalten und Sie die Gerichtskosten an
uns überwiesen haben, reichen wir den Scheidungsantrag für Sie zusammen mit den
Gerichtsgebühren bei Gericht ein.
Falls der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, erhalten Sie Fragebögen hierzu,
welche Sie ausgefüllt an uns zurücksenden.
Nach Vorliegen der Auskünfte der Versorgungsträger wird vom Familiengericht ein
Scheidungstermin bestimmt. Bei diesem Termin, zu welchem wir Sie begleiten
werden, wird Ihre Ehe geschieden.
Bei streitigen Scheidungen kommt es zu teils erheblichen Veränderungen des
Ablaufs. Viele Streitpunkte lassen sich aber im Vorfeld einer Scheidung durch
Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Die Einzelheiten
können Sie gerne telefonisch oder in unserem Büro mit uns besprechen.
Sofern Sie über keine oder nur geringe Einkünfte verfügen, kommt die Stellung eines
Verfahrenskostenhilfeantrags in Betracht.